AGB 3D-Druck

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Schiller CAD + RP Service

 

Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. 


§ 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von 3D-Druckaufträgen an die Fa. Schiller CAD + RP Service ist. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen von Schiller CAD + RP Service mit dem Auftraggeber über 3D-Druckaufträge. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Schiller CAD + RP Service ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Schiller CAD + RP Service in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
 
(2) Die Identität von Schiller CAD + RP Service ist: Schiller CAD + RP Service, Berliner Str. 2, 29392 Wesendorf, Deutschland,

Tel.: +49 (0) 1525 6199700 , E-Mail: schiller.cadrp.service@gmail.com, Homepage: www.cadkon3d.de, Inhaber: Kirsten Schiller Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:  DE327538649, Steuernummer: 341/5135/1982.


(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsschluss / Rücktrittsrecht


(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Beauftragung von Schiller CAD + RP Service erfolgt über den folgenden Weg:


Klassisch:
Der Auftraggeber übermittelt Schiller CAD + RP Service die erforderlichen Druckdateien im 3D-Datenformat oder ein Muster eines nachzudruckenden Erzeugnisses. Schiller CAD + RP Service prüft die Unterlagen und erstellt ein unverbindliches Angebot per Post, E-Mail oder Fax. An das Angebot ist Schiller CAD + RP Service 14 Tage gebunden. Mit fristgemäßer Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande. 
 

(2) Rücktrittsrechte von Schiller CAD + RP Service bei Beauftragung
 
Bei bestimmten Parametern ist es nicht möglich, einen verbindlichen Preis zu errechnen. Dies wird dem Auftraggeber bereits vor der Beauftragung aufgezeigt. Der Auftrag kommt gleichwohl mit dem unverbindlich ermittelten Preis zustande, Schiller CAD + RP Service hat aber ein Rücktrittsrecht, falls Schiller CAD + RP Service bei der dann maßgeblichen manuellen Nachberechnung einen höheren Aufwand ermittelt.


(3) Ablehnungs- und Rücktrittsrecht bei unzulässigen Aufträgen
 
Aufträge die sich auf das Drucken von Waffen und / oder Teilen hiervon oder von Gegenständen beziehen, deren Herstellung und / oder Besitz illegal ist, oder deren Herstellung und / oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt, wird Schiller CAD + RP Service ablehnen. Gleiches gilt für sonstige Aufträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über solche Aufträge ein Vertragsschluss erfolgt, kann Schiller CAD + RP Service, wenn es die Illegalität erst nach Vertragsschluss erkennt, vom Vertrag zurücktreten. § 7 gilt ergänzend.


§ 3 Lieferzeiten, Lieferorte


(1) Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von Schiller CAD + RP Service abhängen. Die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der unverbindlich mitgeteilten Frist erfolgt seitens Schiller CAD + RP Service eine frühzeitige Mitteilung.
 
(2) Falls der Auftraggeber den Druck zwingend zu einem bestimmten Termin benötigt, muss er dies bei der Beauftragung angeben. In dem Fall kann eine verbindliche Frist vereinbart werden.
 
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Schiller CAD + RP Service die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Schiller CAD + RP Service oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Schiller CAD + RP Service auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Schiller CAD + RP Service, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
 
(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Schiller CAD + RP Service von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Schiller CAD + RP Service nur berufen, wenn Schiller CAD + RP Service den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
 
(5) Sofern Schiller CAD + RP Service die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,50 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Schiller CAD + RP Service bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
 
(6) Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 10 bleiben unberührt.
 
(7) Schiller CAD + RP Service ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.
 
(8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Schiller CAD + RP Service setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
 
(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von Schiller CAD + RP Service durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so ist Schiller CAD + RP Service zum Rücktritt berechtigt, oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder Sicherheitsleitung abhängig machen.
 
(10) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist Schiller CAD + RP Service berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.


§ 4 Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von Schiller CAD + RP Service.


§ 5 Preise und Versandkosten, Abholung


(1) Alle Preise, die von Schiller CAD + RP Service angegeben werden, verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer wird separat genannt.
 
(2) Die Versandkosten werden dem Auftraggeber in den Angeboten angegeben.
 
(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt Schiller CAD + RP Service die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.
 
(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.
 
(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber über, sobald Schiller CAD + RP Service die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
 
(6) Falls Abholung des Druckerzeugnisses und / oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.
 

(7) Falls die Abholung des Druckerzeugnisses und / oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, kommt der Auftraggeber 14 Tage nach Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und / oder die Vorlage zur Abholung bereit stehen, in Annahmeverzug. Nach 4 Wochen besteht keine Verwahrungsverpflichtung mehr seitens Schiller CAD + RP Service. Schiller CAD + RP Service behält sich vor, das Druckerzeugnis und / oder die Vorlagen dann per Nachnahme an den Auftraggeber zu schicken und / oder zu entsorgen.

 

§ 6 Preise / Zahlungsmodalitäten


(1) Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von Schiller CAD + RP Service abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungsabschläge.
 
(2) Die Zahlung kann im Wege der Vorkasse durch Überweisung oder per Rechnungsstellung nach Erhalt der Ware erfolgen. Im Fall der Überweisung beginnt Schiller CAD + RP Service mit dem Auftrag erst nach Eingang der Zahlung, bei Zahlung durch Rechnung umgehend.
 
(3) Zahlungen per Rechnung (nach Erhalt der Ware) müssen binnen einer Frist von 7 Tagen auf dem Geschäftskonto von Schiller CAD + RP Service eingegangen und verbucht sein.
 
(4) Bei Nichteinhaltung der Frist aus Punkt (3) behält sich Schiller CAD + RP Service das Recht vor eine entsprechende Entschädigung in Form einer Mahngebühr zu erheben. Die Mahngebühren betragen idR. bei der ersten Mahnung 5,-€ und erhöhen sich bis hin zur dritten Mahnung um jeweils weitere 5,-€ Pauschalgebühren. Schiller CAD + RP Service behält sich das Recht vor nach Überschreiten der Mahnfristen Zahlungsangelegenheiten an externe Dienstleister weiterzugeben.


§ 7 Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte / Rechte an Unterlagen, Daten


(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten Daten und / oder Erzeugnisse dergestalt frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch Schiller CAD + RP Service keine Rechte Dritter (insb. aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.
 
(2) Der Auftraggeber stellt Schiller CAD + RP Service von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von Schiller CAD + RP Service, bezüglich derer Schiller CAD + RP Service auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen den Auftraggeber hat.
 
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schiller CAD + RP Service unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei Schiller CAD + RP Service gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.
 
(4) Der Auftraggeber überträgt Schiller CAD + RP Service – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insb. aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, ggf. das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung bei Referenzen auf der Internetseite).

 

§ 8 Datenschutz / Datensicherheit / Referenz
 
(1) Schiller CAD + RP Service verwendet die persönlichen Daten der Auftraggeber ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Auf Wunsch übermittelt Schiller CAD + RP Service dem Auftraggeber die von Schiller CAD + RP Service gespeicherten Daten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Fa. Schiller CAD + RP Service verwiesen.
 

(2) Schiller CAD + RP Service veröffentlicht geeignete Referenzen für die Bewerbung seiner Dienstleistungen. Diese Veröffentlichung ist jederzeit schriftlich widerruflich.
 
(3) Schiller CAD + RP Service weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versand von sensiblen Daten per E-Mail und / oder Fax unsicher ist. Er erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, hier für eine sichere Übermittlung zu sorgen.
 
§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie
 

(1) Schiller CAD + RP Service haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings die Einschränkung in § 10.
 
(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.
 
(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Schiller CAD + RP Service gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
 
(4) Schiller CAD + RP Service prüft sowohl bei der klassischen Beauftragung die Machbarkeit des Druckauftrags. Ist diese nicht gegeben, weist Schiller CAD + RP Service darauf hin und es kommt kein Vertrag zustande. In Grenzfällen, in denen der Druck möglich ist, aber z.B. das Druckobjekt unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, weist Schiller CAD + RP Service den Auftraggeber darauf hin. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl den Druck, kann er wegen des Umstandes, auf den Schiller CAD + RP Service hingewiesen hat, keine Gewährleistungsrechte beanspruchen.
 
(5) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Farbe auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das gleiche gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt Schiller CAD + RP Service ebenfalls keine Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber eine Zusicherung abgegeben.
 
(6) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,
 
a) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insb. §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist;
 
b) bei Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung gegenüber Schiller CAD + RP Service schriftlich angezeigt hat.
 
(7) Sofern der Kunde die Löschung der Schiller CAD + RP Service übermittelten Druckdaten fordert, erlöschen mit Löschung dieser Daten auch Gewährleistungsrechte des Kunden.
 
§ 10 Haftung
 
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schiller CAD + RP Service, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
 
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schiller CAD + RP Service nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
(3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Schiller CAD + RP Service, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
 
(4) Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schiller CAD + RP Service den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Schiller CAD + RP Service und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 
§ 11 Kündigung
 
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann Schiller CAD + RP Service als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Schiller CAD + RP Service größere Ersparnisse hatte.
 
§ 12 Zurückbehaltungsrecht
 
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von Schiller CAD + RP Service nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
 
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
 
(3) Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
 
§ 13 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
 
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Leistungen von Schiller CAD + RP Service bei 3D-Druckaufträgen stets aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erfolgen.
 
§ 14 Verhaltenskodizes
 
Im Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist Schiller CAD + RP Service darauf hin, dass Schiller CAD + RP Service sich keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen hat.
 
§ 15 Streitbeilegungsplattform der EU
 
Die EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr


E-Mail-Adresse von Schiller CAD + RP Service: schiller.cadrp.service@gmail.com
 
§ 16 Schlussbestimmungen
 
(1) Auf Verträge zwischen Schiller CAD + RP Service und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
 
(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und Schiller CAD + RP Service der Sitz von Schiller CAD + RP Service.
 
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.


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